Freitag, 27 Jan 2012
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Riester Rente vergleich und Angebot
Riester Rente Grundlagen

Die Riesterrente wurde im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2000/2001 eingefĂĽhrt. Sie hat zum Ziel, die private Altersvorsorge der Deutschen anzuregen.

Um möglichst viele Menschen zur Vorsorge zu bewegen, hat der Staat ein umfangreiches Förderungskonzept geschaffen.

Zahlt man inklusive der Förderung 4% des eigenen sozialversicherungspflichtigen Jahresgehaltes in die Riesterrente ein, schießt der Staat 154 € je erwachsener Person und 185 € je Kind zu.

Das heißt, je mehr staatliche Förderung man erhält, desto weniger muss man selbst zuzahlen. Dadurch entstehen häufig Förderquoten von 50% und mehr. Damit wird die Riesterrente für viele zur unschlagbar guten Altersvorsorge-Form.

Ab dem Jahr 2008 greift die staatlich geförderte private Vorsorge voll und ganz. Dann stellt der Staat rund zehn Milliarden Euro für sie zur Verfügung. Die Förderung besteht zum einen aus Zulagen, zum anderen aus Steuererleichterungen.

Auf jeden Fall wird für jeden Fördervertrag die so genannte Grundzulage gezahlt. Die Grundzulage bekommen Sie, wenn Sie einen förderfähigen Vorsorgevertrag abschließen und jeweils die ein bis vier Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen. Wenn Sie Kinder haben, für die Sie Kindergeld bekommen, erhalten Sie für jedes Kind noch einmal eine Kinderzulage. Sie ist höher als die Grundzulage. Insofern werden Familien mit Kindern besonders gefördert. Die Zulagen steigen in denselben Stufen wie die Sparleistung insgesamt.

Die Zulagen bringen Familien mit mehreren Kindern und geringerem Einkommen die höchsten Förderquoten. In diesem Fall sollten Sie genau so viel Eigenbeitrag einzahlen, dass die ein bis vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens zusammen mit den Zulagen erreicht werden. Dadurch erreichen Sie die höchste Rendite auf Ihren Eigenbeitrag. Sie sparen besonders effizient. Die Höhe Ihrer späteren Förderrente wird dadurch allerdings auch begrenzt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat in einer breit angelegten Studie 2005 festgestellt, dass viele Riester-Verträge falsch bespart werden: entweder zu niedrig, um die vollen Zulagen zu erhalten oder zu hoch, so dass überschüssiger Beitrag gezahlt wurde, der nicht gefördert wurde. Deswegen sollten Sie Ihren Beitrag exakt nach Ihrem Einkommen berechnen. Zu Schwierigkeiten den richtigen Beitrag zu finden, führt auch die so genannte Riester-Treppe.Versuchen Sie, die höchst möglichen Zulagen mit dem geringst möglichen Eigenbeitrag zu erzielen.

In diesem Jahr (2008) wird eine zusätzliche Fördermöglichkeit für Riester Sparer geschaffen. Und zwar hat die Bundesregierung das Gesetz zur Wohn-Riester beschlossen. Weitere Fakten zum Thema Wohn Riester finden Sie auf der Sonderseite.

Die Kinderzulage wird für jedes Kind gezahlt, für das einen Anspruch auf Kindergeld besteht. Für nicht behinderte Kinder erhalten Sie als Eltern bis maximal zu deren 27. Lebensjahr die Kinderzulage, gegebenenfalls nochmals verlängert um die Zeit des Wehr- oder Zivildienstes. Außerdem ist zu beachten, dass die Kinderzulage grundsätzlich der Mutter zugerechnet wird. Wenn der Vater die Kinderzulagen gutgeschrieben bekommen soll, muss das beantragt werden.